Fachbereiche:
Schwarzwald MedicalResort Obertal
Rechtmurgstr. 27
72270 Baiersbronn-Obertal
Tel. +49 7449 84-0
Fax: +49 7449 84-531
info@schwarzwald-medicalresort.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Januar 2010

 

An- und Abreisetag

 

Der An- und Abreisetag gilt als 1 Aufenthaltstag, wenn die Anreise nach 14 Uhr und die Abreise bis 10 Uhr erfolgt.

 

Aufnahmebedingungen:

 

Patienten mit ansteckender, akut-infektiöser Erkrankung, schweren psychiatrischen Leiden, Herzinfarkt im akuten Stadium sowie Suchtkranke und bettlägerige oder pflegebedürftige Patienten können nicht aufgenommen werden. Bei Kontra-Indikationen kann eine Behandlung im Interesse des Patienten abgelehnt werden, auch wenn diese erst bei der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung festgestellt werden. Die Haftung für eingebrachte Sachen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für den Verlust von Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen. Schließfächer für Geld oder Wertgegenstände befinden sich am Empfang.

 

Das Mitbringen von Tieren ist im Schwarzwald MedicalResort Obertal nicht gestattet. Ebenso besteht im gesamten Gebäude ein Rauchverbot.

 

Stornobedingungen:

 

Bestätigte Zimmerreservierungen können bis 4 Wochen (28 Tage) vor dem Anreisetermin kostenfrei abgesagt werden. Bei einer kurzfristigeren Stornierung wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Zimmerpreises berechnet, sofern das Zimmer nicht anderweitig belegt werden kann. Dies gilt auch für nicht termingerecht in Anspruch genommene, vorzeitig aufgegebene und vorübergehend nicht genutzte Zimmer. Absagen müssen schriftlich erfolgen und bestätigt werden.

 

Abrechnung/ Zahlungsbedingungen:

 

Bei Anreise ist eine Depotzahlung zu leisten. Diese beträgt bei einem 2-wöchigen Aufenthalt € 2.000, bei einem 3-wöchigen Aufenthalt € 3.000. Die Gesamtrechnung wird am Ende Ihres Aufenthaltes und mit Abschluss Ihrer Behandlung zur Zahlung fällig. Die geleistete Depotzahlung wird damit verrechnet.

 

Ihre Zahlung ist in bar, per EC-Karte europäischer Kreditinstitute für Tele Cash-Systeme, Master-Card als Kreditkarte oder im Banklastschrift-verfahren zu leisten.

 

Die medizinischen Leistungen werden spezifiziert nach den Abrechnungs-ziffern der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) dokumentiert. Die Abrechnung erfolgt über das Schwarzwald MedicalResort Obertal direkt mit dem Patienten, unabhängig davon, welche Erstattungsansprüche gegenüber einem Kostenträger bestehen.

 

Für die Erstattungsfähigkeit ist von entscheidender Bedeutung:

 

  1. Staatliche Konzession nach § 30 GewO (Private Krankenanstalt)
  1. und zusätzliche Einstufung nach § 7 Abs.5 i.V.m. Abs. 7 der Beihilfeverordnung
  1. Es handelt sich um eine stationäre Einrichtung im Sinne von § 107 Abs. 2 SGB V i.V.m. § 111 SGB V
  1. Die Belegnummer lautet 800 und das Institutionskennzeichen 2608 21343

 

Mit den Landesverbänden der Krankenkassen und mit Verbänden der Ersatzkassen in Baden-Württemberg besteht ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V und eine Vergütungsvereinbarung.


Eine Erstattung von Behandlungskosten durch einen Kostenträger (Krankenkasse, Beihilfe, private Kranken-versicherung etc.) ist möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet, da nicht alle Kostenträger die vereinbarten Vergütungsätze der Höhe nach anerkennen. Dies gilt insbesondere für naturheilkundliche Diagnostik und Behandlung, Behandlungsmethoden der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) die in vielen Fällen keine Bestandteile der Versicherung sind.

 

Steuerliche Anerkennung:

 

Kosten für eine stationäre oder ambulante Behandlung, die von keiner Versicherung übernommen werden, können als außergewöhnliche Belastung bei der Lohn- und Einkommensteuer anerkannt werden. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage einer amtsärztlichen Bescheinigung über die Notwendigkeit der Maßnahme und der Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung unter ärztlicher Kontrolle.

 

Sonstiges:


Mit Beginn des Aufenthalts im Schwarzwald MedicalResort erkennt der Patient die vorgenannten Bedingungen an, ohne dass es einer weiteren schriftlichen Vereinbarung bedarf. Weihnachten und Silvester gelten spezielle Arrangements. Zahlungs- und Erfüllungsort ist Baiersbronn-Obertal. Die Gültigkeit der Preisliste erlischt mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste.

 

Schwarzwald Sanatorium Obertal GmbH & Co.KG, D-72270 Baiersbronn-Obertal, Rechtmurgstraße 27, Sitz der Gesellschaft: Baiersbronn-Obertal. AG Stuttgart HRA 43069. Sprecher des Aufsichtsrats: Rüdiger Dorobek. Ärztlicher Leiter und Chefarzt: Dr. med. Joachim Wernicke. 

Persönlich haftende Gesellschafterin: Schwarzwald MedicalManagement Obertal GmbH, Sitz der Gesellschaft: Baiersbronn-Obertal. AG Stuttgart HRB 430643.Geschäftsführer: Stefan H. von Hausen.

 

Internet: www.schwarzwald-medicalresort.de
E-Mail: info@schwarzwald-medicalresort.de

 

Kreissparkasse Freudenstadt (BLZ 64251060) Konto 263005.IBAN: DE93 6425 1060 0000 2630 05.Swift-BIC:SOLA DE S1 FDS.

Volksbank EG im Kreis Freudenstadt (BLZ 64291010) Konto 221770003. IBAN: DE81 6429 1010 0221 7700 03 BIC: GEN ODE S1 FDS.

 

Hier gibt es die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF-Datei.

 

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